Allgemeine Geschäftsbedingungen von Henry Becker VIDEOWORK Productions, Friedrichstraße 45, 70174 Stuttgart.
- Geltungsbereich
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln das Herstellen eines Werkes durch Henry Becker für den Besteller. Sie gelten für alle Verträge, die Henry Becker mit seinen Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
1.2 Es werden keine Verträge mit Privatpersonen und Verbrauchern geschlossen.
1.3 Henry Becker erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGB. Abweichende AGB des Kunden werden zurückgewiesen, es sei denn, Henry Becker hat ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.
1.4 Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB. Zur Wirksamkeit derartiger Vereinbarungen ist eine schriftliche Zustimmung von Henry Becker notwendig. Kommt der Vertrag per Videoaufzeichnung zustande, so reicht eine mündliche ausdrückliche Zustimmung von Henry Becker aus.
- Vergütung und Zahlungsbedingungen
2.1 Die Vergütung wird von Henry Becker festgelegt und erfolgt nach Erstellung der Rechnung mit Abschluss des Vertrages, und zwar 50% sofort und 50% nach Erbringung der Dienstleistung, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
2.2 Die Preise, die angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich oder schriftlich, sind verbindlich. Alle Preise sind in EUR und exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer zu verstehen.
2.3 Erfolgt die Vergütung nicht rechtzeitig, so steht Henry Becker ein Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens sowie ein Anspruch auf Zahlung von Verzugszinsen zu. Henry Becker kann vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
2.4 Kosten, die nach der fixen Auftragsbestätigung unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Verbrauchs vereinbart sind („fixe Kosten“), hat der Auftraggeber in voller Höhe zu bezahlen.
- Abnahmepflicht des Bestellers und weitere Kosten
3.1 Die Abnahme erfolgt nach der vollständigen vertragsgemäßen Herstellung des Werkes.
3.2 Der Besteller kann die Abnahme nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigern.
3.3 Wird die Abnahme grundlos verweigert, so kommt der Besteller in Annahmeverzug. Es gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.4 Sind Korrekturschleifen im Bezug auf die Herstellung des Werkes nicht näher vertraglich bestimmt, so wird dem Besteller eine Korrekturschleife eingeräumt.
- Mitwirkung und Verantwortlichkeit des Bestellers
4.1 Ist bei Herstellung des Werkes eine Handlung des Bestellers erforderlich, so handelt es sich um eine Mitwirkungspflicht des Bestellers.
4.2 Verletzt der Besteller seine Mitwirkungspflicht, so kann Henry Becker ihm hiernach eine angemessene Frist zur Nachholung der Handlung setzen.
4.3 Wird die Handlung von dem Besteller nicht fristgerecht nachgeholt, so ist Henry Becker berechtigt den Vertrag zu kündigen. Der Vertrag gilt als aufgehoben.
4.4 Ist der Untergang, die Verschlechterung oder die Unausführbarkeit des Werkes auf den Mangel eines vom Besteller gelieferten Stoffes oder auf eine Anweisung des Bestellers zurückzuführen, so kann Henry Becker einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung sowie den Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen. Das Gleiche gilt, wenn sich im Untergang des noch nicht fertig gestellten Werkes eine Gefahr realisiert hat, die vom Besteller frei verantwortlich geschaffen worden ist.
- Haftung/ Gefahrenübergang
5.1 Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Fotograf/Videograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden an Leib und Leben sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
5.2 Für Schäden oder Verlust von digitalen Bilddaten/Videomaterial haftet der Fotograf/Videograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf den vereinbarten Gesamtbetrag.
5.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann der Fotograf/Videograf bestimmen.
5.4 Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Fotograf/Videograf nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf/Videograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.
5.5 Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung der Bilder/Film beim Fotografen/Videograf eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.
- Datenschutz und Datensicherheit
6.1 Henry Becker weist Sie darauf hin, dass die Übertragung von Daten im Internet Sicherheitslücken aufweisen kann. Demnach kann ein fehlerfreier und störungsfreier Schutz der Daten Dritter nicht vollständig gewährleistet werden.
In diesem Zusammenhang stellt der Besteller Henry Becker wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes in vollem Umfang frei. Dies gilt nicht, wenn Henry Becker die Verstöße alleine zu vertreten hat.
- Nutzungsrechte und Urheberrecht
7.1 Alle in Verbindung mit den Leistungen von Henry Becker stehenden gewerblichen Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte an erbrachten Leistungen (an allen Bildern, Videos, Texten, Musik), verbleiben bei Henry Becker.
7.2 Dem Besteller werden diejenigen Nutzungsrechte eingeräumt, die für eine vertragsgemäße Nutzung erforderlich sind (insbesondere für Werbezwecke). Die Nutzungsrechte gelten nur am finalen Video, an Rohaufnahmen oder anderen Vorversionen besteht kein Nutzungsrecht. Sollen weitere Rechte eingeräumt werden, so bedarf es der schriftlichen Zustimmung von Henry Becker.
7.3 Der Auftragnehmer behält sich als Urheber des Werkes das Recht vor, das erstellte Video für Werbezwecke zu nutzen.
7.4 Verstöße werden bei einer Strafverfolgungsbehörde zur Anzeige gebracht.
- Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
8.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bruchsal.
8.2 Es gilt deutsches Recht.
AGB Stand: 25.12.2023 ©